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Prüfung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) gem. DGUV Grundsatz 312-906

 

Warum muss geprüft werden?

In welchen Abständen hat die Prüfung zu erfolgen?

 

Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die PSA gegen Absturz auf einen einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zulassen. Dies muss mindestens einmal jährlich oder bei Beschädigung durchgeführt werden.

 
 

Was umfasst Ihre PSA-Grundausrüstung?

 

1 Gurt, 1 Helm, 10 Karabiner, 2 Kletterseile, 1 Abseilgerät, 1 Auffanggerät, 2 Kurzsicherungen

 
 

Wer prüft die PSAgA?

 

Unsere zertifizierten Prüfer verfügen aufgrund der entsprechenden Ausbildung über die erforderliche Sachkenntnis, um die fachgerechte Anwendung und den richtigen Einsatz der PSAgA zu beurteilen und regelwerkskonforme Prüfungen durchzuführen, sowie Abnutzungserscheinungen zu erkennen.

 

Wir führen die komplette Prüfung und Dokumentation Ihrer PSAgA durch und erstellen hierzu ein Prüfprotokoll.

 

Sachkundiger nach DGUV 312-906: Herr Michael Heinlein

 
 

In welcher Zeit erfolgt die Prüfung?

 

Für die Prüfung Ihrer PSA Grundausrüstung gegen Absturz veranschlagen wir eine Woche.

 

Kosten für die Prüfung

 

Grundausrüstung prüfen 59,50 (inkl. Mwst.) ohne Versand.
Versandkosten werden je nach Umfang der Ausrüstung berechnet.

 
 

Ihre Grundausrüstung umfasst mehr Gegenstände?

Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot